FAQ
Sie haben eine Frage. Wir ahnen schon, welche.
Die meisten Fragen zur Baustellenabsicherung hören wir nicht zum ersten Mal. Hier sind die Antworten, sortiert nach dem, was Sie gerade beschäftigt.
Genehmigung & Anordnung
Brauche ich für meine Baustelle eine Genehmigung?
Wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum arbeiten, ja. Sie brauchen eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Das gilt auch für kurze Maßnahmen und Gehwegsperrungen.
Wer beantragt die verkehrsrechtliche Anordnung?
Verpflichtet ist das ausführende Unternehmen. Sie können uns damit beauftragen: Wir erstellen den Verkehrszeichenplan, stellen den Antrag und klären Rückfragen mit der Behörde.
Wie lange dauert eine Anordnung in Berlin?
Das ServicePortal Berlin nennt 2 bis 6 Wochen vor Beginn der Arbeiten, bei komplexen Vorhaben oder vielen Anträgen auch mehrere Monate. Bei Ihrer Anfrage sagen wir Ihnen, womit Sie realistisch rechnen können.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrszeichenplan und Anordnung?
Der Verkehrszeichenplan zeigt, wie abgesichert wird. Die Anordnung ist die behördliche Entscheidung, dass es genau so gemacht werden darf. Erst beides zusammen macht die Maßnahme verbindlich.
Ausführung vor Ort
Wer baut die Absicherung auf und wieder ab?
Unser eigenes Team. Wir bauen nach Plan auf, prüfen die Absicherung vor Arbeitsbeginn und bauen nach Abschluss wieder ab. Nicht vorher, nicht viel später.
Wer kontrolliert die Absicherung während der Bauzeit?
Wir. Mit regelmäßigen Kontrollfahrten und Dokumentation. Was umgefahren oder verschoben wurde, stellen wir wieder richtig, bevor es jemand anderem auffällt.
Arbeiten Sie auch nachts und am Wochenende?
Ja. Manchmal ist das sogar die bessere Lösung, weil der Verkehr ruht. Sprechen Sie uns an.
Wo sind Sie im Einsatz?
In Berlin und Brandenburg. Wir kennen die Bezirksämter, die Straßen und ihre Eigenheiten.
Leistungen
Erstellen Sie Verkehrszeichenpläne?
Ja, nach RSA 21 und StVO, individuell für Ihre Baustelle. Auf Wunsch beantragen wir die Anordnung gleich mit.
Richten Sie Halteverbotszonen ein?
Ja. Wir beantragen die Halteverbotszone, stellen die Schilder fristgerecht auf und erstellen ein Aufstellprotokoll.
Kann ich nur Material mieten und selbst absichern?
Ja. Wir vermieten Verkehrszeichen, Baken, Absperrschranken und Warnleuchten, auf Wunsch mit Lieferung und Abholung.
Übernehmen Sie auch Umleitungen?
Ja. Vom Umleitungsplan bis zur Beschilderung für Kfz-, Rad- und Fußverkehr.
Kosten & Angebot
Was kostet eine Baustellenabsicherung?
Das hängt von Dauer, Art der Straße, Umfang und Arbeitszeiten ab. Auf unserer Kostenseite erklären wir, wovon der Preis abhängt.
Welche Angaben brauchen Sie für ein Angebot?
Ort, Zeitraum und Art der Arbeiten. Fotos oder eine Skizze helfen. Den Rest fragen wir nach.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
In der Regel schnell. Wie schnell genau, hängt davon ab, ob ein Regelplan reicht oder ein individueller Plan nötig ist. Wir sagen es Ihnen bei der Anfrage.
Sie greifen ohnehin gleich zum Telefon.
Ort, Zeitraum, Art der Arbeiten. Mehr brauchen wir für Ihr Angebot nicht. Den Rest finden wir gemeinsam heraus.
